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Präambel

 

Mit zunehmender Bedeutung von Werbeschaltungen in Webmedien (Banner-Werbung, Internet-Spots udgl.) stellt sich immer häufiger die Frage der ethischen Bewertung des genutzten Werbeumfelds. Werbung auf Webeträgern, deren Hauptzweck und –wirkungsweise offensichtlich den, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Österreich geltenden, einschlägigen Gesetzen widerspricht (vgl. beispielhafte Aufzählung im folgenden Absatz), widerspricht den allgemeinen Werbegrundsätzen. Es muss das Anliegen einer verantwortungsvollen Werbewirtschaft sein, ihre Werbemaßnahme nicht in einem solchen Werbeumfeld zu platzieren. Dies gilt insbesondere im Online-Bereich. Werbeträger, deren Hauptzweck und –wirkungsweise offensichtlich den auf dem Gebiet der Bundesrepublik Österreich geltenden einschlägigen Gesetzen widerspricht, sind insbesondere Werbeträger mit folgendem offenkundigem Hauptzweck und/oder folgender offenkundiger Hauptwirkungsweise:

1.  Verletzung des Datenschutzgesetzes;

2.  Verletzung von Rechten gemäß dem Urhebergesetz;

3.  Verstoß gegen das (NS-) Verbotsgesetz 1947

4.  Verstoß gegen das Pornographiegesetz und/oder gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen

     die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung;

5.  Verletzung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden (insbesondere

     Verbreitung von terroristischen und/oder verhetzenden Inhalten);

6.  Verstoß gegen das Kriegsmaterialiengesetz und/oder das Waffengesetz;

7.  Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz;

 

 

Verein Gesellschaft zur Selbstkontrolle
der Werbewirtschaft

Österreichischer Werberat

Wiedner Hauptstraße 57/III; 1040 Wien

 

ZVR Zahl: 693792629

 

Bürozeiten:

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Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr

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