UNHCR

08.11.2007


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Gemäß seinen Statuten ist der Werberat nur für Wirtschaftswerbung zuständig. UNHCR zählt nicht zu den werbetreibenden Wirtschaftsunternehmen, sodass der Werberat in diesem Fall nicht einschreiten kann. 
Der Beschwerdeführer wurde über die Möglichkeit der Beschwerde im UNO OFFICE AUSTRIA informiert.


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Im gegenständlichen Spot wird, um auf die Not von Flüchtlingen hinzuweisen, eine lebende Schnecke aus ihrem Haus gezerrt. Ist es sinnvoll, auf das Leid von Menschen hinzuweisen, indem man Tiere quält?