Lidl

23.09.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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Lidl hat derzeit eine Straßenbahn-Anzeige für mobiles Roaming, begleitet von einem Bild einer leicht bekleideten jungen Frau. Die Frau dient offensichtlich nur als Hingucker und hat nichts mit dem Produkt zu tun.