Beschwerde wegen Werbung von Benu - Bestattung und Vorsorge

19.09.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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Die Werbung, die ich auf Facebook gefunden habe, erzeugt massiven emotionalen Druck. Die Werbung suggeriert (allein durch die Sprache: Papa), dass die Erfüllung der Bestattungswünsche des Vaters erfüllt werden sollten. Damit wird in einem sehr sensiblen und höchstpersönlichen bereich auf unlautere und meiner Meinung sittenwidrige Weise Druck gemacht, umm einen Vertrag abzuschließen. Im Anhang hänge ich die Werbung an. Ich ersuche Sie mich zu informieren, wie Ihre Befassung mit dieser Beschwerde ausgeht. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen