Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung ( Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.
S.G. Damen und Herren,
die Werbung für Tezenis-Swimwear
finde ich absolut sexistisch und unangebracht.
Ich protestiere dagegen, dass die
Frauen auf ihren (halbnackten) Körper reduziert und auf diese Weise missbraucht
und ausgebeutet werden.
Als Frau fühle ich mich dadurch in
meiner Würde sehr herabgesetzt.
Bitte schieben Sie dieser Art von
Werbung einen Riegel vor. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen