Frauendiskriminierung im Hörfunk - DanKüchen

11.07.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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Liebe Damen und Herren, die aktuelle DAN Küchen-Werbung im Hörfunk ist nicht zeitgerecht und in gewisser Art und Weise frauenfeindlich. Auch wenn es nicht konkret ausgesprochen wird, erfüllt diese Werbung Frauenklischees wie z.B.: dass Frauen weniger verdienen oder auf den Kosten der Männer leben. Equal Payment ist in der heutigen Zeit wichtiger als je zuvor und sich darüber so hinwegzusetzen, ist nicht zeitgerecht. Schade, dass das Unternehmen auf diese Art und Weise versucht seine -50% zu kommunizieren.

Den Spot, den ich hörte, hat es heute früh im Ö3 gegen 7.30-8.00 Uhr gespielt. Es geht darum, dass die Küchen um 50% reduziert sind. Der Mann sagt, dass der Mann und die Frau jeweils die Hälfte zahlen. Die Frau sagt dann, dass ihre Hälfte die -50% sind und sie somit nichts beisteuern muss.

Im Nachhinein betrachtet, ist eine Beschwerde von mir vielleicht etwas verfrüht gewesen. Aber der Spot ist wirklich nicht zeitgemäß und erfüllt das typische Frauen-Klischee.