Leiner / Kika

03.05.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für die vermutete Irreführung und Täuschung von Konsument*innen.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Leiner Kika werben mit einer baldigen Preiserhöhung ähnlich dem baldigen Lockdown.