TV Werbung von gemeinsamgeimpft.at

22.04.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig und nicht für die Prüfung der Wirksamkeit der Impfungen oder anderer Arzneimitteln sowie anderer Impf-Produkte. Die Prüfung der Zulassung von Produkten/Dienstleistungen obliegt den zuständigen Behörden.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich möglicherweise der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.


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Seit einiger Zeit läuft im ORF eine Werbeeinschaltung über das Impfen. Hier wird suggeriert, das beim ersten Kuss, beim einem Date und auch beim Zusammentreffen mit den Großeltern keine Gefahr droht, wenn man geimpft ist. Dzt. meine ich, ist auch wissenschaftlich anerkannt, dass eine Impfung, wenn schon, dann lediglich gegen schwere Verläufe hilft. Zu suggerieren, beim Küssen, beim Zusammentreffen mit alten oder vulnerablen Menschen gibt es nach einer Impfung keine Übertragung bzw. Ansteckung, ist nach aktuellem Wissensstand eine Fehlinformation. Wenn schon, dann bedeutet ein zeitnaher Test einige Sicherheit gegen eine Übertragung, aber bestimmt nicht eine Impfung. Wenn mich als 65 jähriger jemand besucht und beteuert geimpft zu sein, dann muss ich lachen. Wenn schon, dann getestet. Ich bin ohnehin genesen und habe keine Bedenken bei Zusammenkünften, aber mir mit einer Impfung Sicherheit vorzugaukeln ist dzt. Lachhaft und unseriös.