Wasserspiele Hellbrunn

07.04.2022


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Wasserspiele Schloss Hellbrunn (Plakate) keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbesujet (grüner Hintergrund) mit der Aufmachung „die Wasserspiele erwischen auch Dich“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Beanstandet wird das grüne Sujet der Wasserspiele Schloss Hellbrunn, welches einen Tänzer und eine Tänzerin umgeben von illustrierten Wasserfontänen zeigt. Die Gestaltung bedient sich einer eindeutigen künstlerischen Natur, welche auch durch die ästhetischen Bewegungen der Tänzer*innen erkennbar wird. Die Wasserfontänen kommen am Plakat von allen Seiten - wie es auch bei den Wasserspielen selbst erwartet wird - und die Protagonistin und der Protagonist muten am Sujet an, diese spielerisch zu umtanzen. Eine sexualisierende Darstellung auf den Intimbereich der Frau ist dabei nicht erkennbar, da zudem die Zuordnung der Beine erst durch genaueres Hinsehen möglich wird.

Des Weiteren zeigen Ergebnisse der Universität Salzburg, Center for Cognitive Neuroscience, aus einer Eyetracking-Studie, dass weder Frauen noch Männer bei diesem Sujet ihre Aufmerksamkeit auf den kritisierten Wasserstrahl lenken.

Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft wird nicht erkannt, da keine „Blickfangwerbung“ nachgewiesen werden kann, noch eine diskriminierende Gestaltung erkennbar wird.


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hiermit darf ich in meiner Funktion als Werberat eine Kampagne einreichen, die ungewollter Weise für Aufregung gesorgt hat siehe https://salzburg.orf.at/stories/3149524/, untenstehend einige Ideen und Fakten zur Kampagne bzw. zum Produkt Wasserspiele sowie die 3 verschiedenen Motive, speziell wird das grüne Sujet kritisch gesehen.

Vielen Dank für die rasche Beurteilung der Kampagne.

Mit freundlichen Grüßen