Palmers Corona-Räumungsverkauf

31.03.2022


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Palmers keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim Werbesujet (Print) mit der Aufmachung „Corona-Räumungsverkauf bis zu -70%“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Es wird keine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft festgestellt. Insbesondere werden keine Anhaltspunkte erkannt, die Leid, Unglück und Krankheit von Menschen missbrauchen und als Werbezweck verwenden. Vielmehr scheint die Aufmachung „Corona-Räumungsverkauf“ der Tatsache geschuldet, dass Waren, die in der Corona-Pandemie nicht über den Verkaufstisch gegangen sind, infolgedessen stark reduziert sind. „Corona-Räumungsverkauf" ist dabei als Begründung des Unternehmens zum Abverkauf zu sehen und nicht als Slogan – zudem dieser nur bis zu einem bestimmten Datum verwendet wird.

Es wird kein Grund zum Einschreiten seitens des Österreichischen Werberats ausgesprochen.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe unten stehende Nachricht heute an die Firma Palmers gesendet.

Da ich diesen Werbeslogan mit Bezug auf ein todbringendes Virus mehr als unangebracht finde hoffe ich, dass Sie sich der Sache annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

finden Sie es angebracht, Werbung mit einem Virus zu machen, an dem Menschen erkrankt, ja sogar verstorben sind? Wie unsensibel muss man sein, um so eine Kampagne zu starten? Was kommt als nächstes?
Ebola-Rabatt? HIV-Winterschlussverkauf? Ukraine-Krieg-Discount?

Ich ersuche Sie umgehend, meine Daten aus der Palmers Kundendatenbank zu nehmen.

Bitte eine Bestätigung der Löschung meiner Daten darüber an

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Ich hoffe, dass noch weitere Kunden diesem Beispiel folgen.