Werbespot des BMK "Holt die Leichen aus dem Keller"

17.02.2022


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Holt die Leichen aus dem Keller“ vom BMK, die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und / oder einzelnen Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die knappe Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels „2.2. Kinder und Jugendliche“ sowie „1.1. Allgemeine Werbegrundsätze“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Die beanstandete Werbemaßnahme „Holt die Leichen aus dem Keller“ soll die Bevölkerung zum Heizgerätetausch auffordern. Aufgrund dieser inhaltlichen Ausrichtung kann davon ausgegangen werden, dass der Spot jedenfalls nicht an Kinder gerichtet ist. Der Beschwerdegrund der schwarzen Pädagogik, der Kinder in Angst und Schrecken versetzt, um bei diesen ein Umdenken zu evozieren, kann somit bei einem Großteil der Werberäte und Werberätinnen nicht nachvollzogen werden.

Aufgrund der breiten Streuung des Spots kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch Kinder die Werbemaßnahme zu sehen bekommen. Dem folgend wird - vor allem in Hinblick auf die Platzierung des Spots - ein sensiblerer Umgang seitens der Werberätinnen und Werberäte empfohlen, so sollten jedenfalls Platzierungen vor, während oder nach Kindersendungen vermieden werden.

Doch auch inhaltlich wird eine sensiblere Darstellungsweise empfohlen. Obwohl der Spot in Form eines animierten Kurzfilms eindeutig werblich überzeichnet ist, wird vorwiegend mit Angsterzeugenden Elementen gearbeitet (dunkler Keller, „Monster“ also Heizgeräte mit rotglühenden Augen). Die Musikuntermalung ist Rockmusik mit einem aggressiven Tonfall, die den eher bedrohlichen Gesamteindruck verstärkt.

Es empfiehlt sich in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und/oder einzelnen Sujets sensibler vorzugehen.

Im Detail wird der Ethik-Kodex nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:

Artikel 2.2. Kinder und Jugendliche

2.2.1. Kinder – 2.2.1.1. Werbung allgemein
b) Werbung darf Kindern keine Inhalte kommunizieren bzw. nicht mit Bildern arbeiten, die Kindern physischen, psychischen oder moralischen Schaden zufügen können.
c) Werbung darf das seelische Wohl von Kindern insbesondere durch Angst oder Schrecken erzeugende Darstellungen, nicht gefährden.

Artikel 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1.1.1.1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.


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Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Beschwerde hätte sich gegen das Klimaministerium mit der Werbung "Holt die Leichen aus dem Keller" gerichtet. Das Wort Leiche zu verwenden, nur wenn man mit einem legalen Heizsystem heizt und es fast keine anderen Alternativen gibt, finde ich verantwortungslos. Leiche bedeutet toter Körper eines Menschen und den habe ich sicher nicht in meinem Keller.
MfG



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Der Spot "Österreich holt die Leichen aus dem Keller" bedient sich schwarzer Pädagogik, um (bei Kindern) Angst zu erzeugen.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Es geht um folgende Werbung: https://www.youtube.com/watch?v=FFgpHj3pwq8 

Ich möchte mich über die Werbung von Kesseltausch.at beschweren, die schon längere Zeit auf sämtlichen österreichischen TV Sendern zu sehen ist. Bislang hatte ich noch keine Zeit meine Beschwerde über diese widerliche Werbung einzubringen.

Es ist bereits mehrfach der Fall gewesen, dass meine junge Tochter aufgrund des Beginns der Werbung mit einer comic-ähnlichen Figur von der Werbung zum Zuschauen animiert wurde. Problematisch an der Werbung ist, dass hier ein Junge die Kellertür aufmacht und hierbei suggeriert wird, dass der Keller gefährlich ist. Anschließend sieht der Junge einen Kessel der ihm aufgrund der Gestaltung Furcht einflößt. Diese Furcht überträgt sich auch auf junge Zuseher des Fernsehprogramms die unweigerlich mit dieser fragwürdigen Werbung konfrontiert werden. Ich halte diese Werbung für in der Entwicklung junger Zuseher störend.

Die Werbung ist problematisch und sogar als pervers zu beschreiben, insbesondere der Umstand, dass hier comic ähnliche Figuren (ein junger Bub) im Zusammenhang mit einer für Kinder erschreckenden einem Horror gleichenden Szene gezeigt wird.

Ebenso, ist auch die Tonlage, die Stimme, die anderen glühenden Kesse, der zitternde Junge, das auslaufende Öl, die Mäuse fragwürdig. Vom auch für ältere Kinder problematischen Text über Leichen im Keller möchte ich an dieser Stelle noch nicht mal sprechen. Dass der Junge dann noch von glühenden Kessel umzingelt wird und in der Folge weglaufen muss, ist das Höhepunkt der Fragwürdigkeit.

Ich frage mich ob die Herrschaften im Ministerium noch alle Tassen im Schrank haben. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, aber welche krankhafte Person entwickelt eine solche Werbung und spielt diese untertags auf normalen TV-Sender die nebenbei laufen, auch für Kinder zugänglich sind und mitunter von Kindern aufgrund des Programms gesehen werden.

Die Werbung entspricht einer reinen Provokation und hat keinen professionellen und der eigentlichen Message der Werbung fördernden Charakter. Werbung für einen Heizungsaustausch kann auch in einer normalen und nicht geisteskranken Art und Weise gemacht werden. 

Vielen Dank, Freundliche Grüße