Werbung Meßmer Tee in Servus TV

28.01.2022


Bild

Die  eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


Bild

Die beiden sich küssenden Frauen in Großaufnahme sind für mich - als heterosexuellen Menschen - abstoßend anzusehen. Ich kann mich erinnern, dass Werbung aus sexistischen Gründen verboten wurde, mit z.B. lasziver Darstellung einer Frau, die leicht bekleidet war. Offensichtlich kann lesbische Liebe gezeigt werden. Ich bin diesbezüglich völlig tolerant, die Menschen sollen es treiben mit wem sie wollen - aber ich muss es nicht im Fernsehen unaufgefordert serviert bekommen!