Werbung Neradine 19:50

24.01.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR.
Der ÖWR zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für die Sendezeiten von Werbemaßnahmen.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon informiert. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Es gibt nichts Peinlicheres als gemeinsam, womöglich noch mit Kindern am frühen Abend vor dem Bildschirm zu sitzen u d plötzlich geht es um Neradine und Errektionsstörungen! Das ist um diese Uhrzeit moralisch verwerflich und eine Zumutung! Das gehört sofort unterbunden! mfg