Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung ( Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.
MÖMAX: Papagei-Durchsage 70% .... Wer war das? Keine Ahnung........KLARE LÜGE
MÖBELIX: Kind malt Möbel an. Sehr gut, endlich Grund für neue Möbel...... VORBILDWIRKUNG?
BOB: ....Kind an Mutter "sonst noch Fragen?" RESPEKLOS!
Nicht alles, was witzig klingt, ist auch witzig!