Die eingebrachte
Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt
und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit
möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
In der Bezirkszeitung Hietzing, vom24./25. März 2021 entdeckte ich mit Entsetzten eine als "lustiger Artikel" verpackte Alkoholwerbung, mit Trinkempfehlung von 1 Flasche Wein/Tag! Den Artikel gibt es auch Online unter: https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/bei-diesem-corona-impfstoff-gibt-es-keinen-engpass_a4533983?ref=curate#gallery=null