Die eingebrachte Beschwerde wurden
als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die
Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Mit der Behauptung Volksbank-Vertrauen-Verbindet wird um Kunden ohne nachweisliche Alleinstellungsmerkmalen oder Qualitätskriterien gegenüber anderen Instituten geworben. Das ist eine Irreführung von Interessenten und eine Misskreditierung der MItbewerber.