WICK MediNait

21.01.2021


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots des Pharmaherstellers Wick keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus, da die Werbemaßnahme nicht darauf abzielt, den erkrankten Mann auf eine diskriminierende Weise darzustellen. Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen erkennt die werbliche Überzeichnung und stuft die Inszenierung deshalb als unproblematisch ein.
Im beanstandeten TV-Spot wird ein Mann gezeigt, der offenbar verkühlt ist und seine Lebensgefährtin bittet, seine Mutter zu verständigen. Die Protagonistin wirft ihm daraufhin das Medikament WICK MediNait zu. Dass der Protagonist etwas überzeichnet im Bett liegend und leidend dargestellt wird, wird im Zusammenhang mit der Bewerbung eines medizinischen Präparats von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht als diskriminierend eingestuft. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht deshalb im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme keinen Grund zum Einschreiten.


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Sender: ATV Datum: 31.Dez.2020 Uhrzeit: 23:46 Uhr Im Werbespot für "Wick Medinite" wird ein mit weinerlich, bittender Stimme ein Mann im Bett liegend diskriminiert. Es wäre interessant zu wissen, wie die Frau-/_&*Innen Organisationen reagieren würden, wäre statt eines Mannes eine Femanzin so dargestellt. Als Männ/_*Inn fühle ich mich dadurch diskriminiert.