Basenbox

15.01.2021


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots der Basenbox Ernährung GmbH keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Im beanstandeten TV-Spot wird mit dem Slogan „basisch ist wie in den Himmel kommen, nur ohne Löffel-Abgeben“ geworben. Die verwendete Redewendung dient dabei als Anspielung für den Tod. Der Vorhalt, dass die beanstandete Werbemaßnahme aufgrund dessen in Zeiten der Pandemie problematisch wäre, kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht nachvollzogen werden. Entsprechend wird die umgangssprachliche Wortwahl im Gesamtkontext mit der werblichen Darstellung als humoristisch und nicht menschenverachtend verstanden. Die Mehrheit betrachtet die beanstandete Werbemaßnahme daher als unproblematisch und spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.


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Der Slogan: In den Himmel kommen, nur ohne Löffel abgeben Dies ist während einer Pandemie mit unzähligen Todesopfern einfach indiskutabel! Es verletzt die Gefühle so vieler Menschen, die jemanden verloren haben oder gerade um jemanden bangen oder auch von Menschen, die gerade selbst an Corona erkrankt sind. Ich bin einfach nur entsetzt