Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Insitution sich Ihrer Beschwerde annimmt. Der Beschwerdefall ist für den ÖWR hiermit abgeschlossen.
Dieses Werbeposting für eine Sendung entspricht nicht dem Moralkompass eines öffentlich rechtlichen Senders
https://www.facebook.com/44902596242/posts/10157920601516243/?extid=MLXOYQeZnOBwQKPB&d=n
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