Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerdeführung trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herrn
Mindestens eine TV Nachrichtensendung in Österreich (Ihr wünsch entsprechend nenne ich keinen Namen), wirbt
regelmäßig für ein Bestattungsunternehmen.
Dabei werden an Hand
einigen Darstellungen wie ein schöner Sarg, nettes Friedhof und Abschiedszsenarien,
für ein nettes Begräbnis geworben.
Ich bin ein Pensionist. Habe viele Jahre gearbeitet und darf ein paar
Jahre meines Restlebens glücklich und möglichst ohne Sorgen erleben. Entsprechend meiner Alter, verbringe ich großteils meiner Zeit mit diversen TV- und Radiosendungen.
Ich ersuche um Verständnis, dass ähnliche Werbungen, nicht nur für
mich, sondern viele andere ältere oder kranke Menschen keine Freude bewirken. Gerade jetzt wenn Menschen ohnehin wegen Corona gefährdet sind.
Ich habe mit dem genannten Sender mehrmals per email kontaktiert. Leider
habe keine Antwort erhalten.
Ich wende mich nun an Ihre hoch geschätzten Organisation um unverbindlich zu
erfahren, ob solche Werbungen grundsätzlich mit moralischen
Grundsätzen in der Gesellschaft vereinbart sind.
Wenn nicht, ob gesetzliche Rahmenbedingungen für die Einstellung
solche Werbungen existieren?
Ich ersuche höflichst um Ihr Verständnis und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen