Rofan Kurier

07.09.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Bei der eingebrachten Beschwerde handelt es sich um einen redaktionellen Artikel und keine PR-Maßnahme.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich verantwortlich für klasse Werbemaßnahmen und inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig. Der eingebrachte Fall ist hiermit für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.

Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. 


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Es geht laut der Headline um Gesundheit, Wellness und Wohlbefinden, das Bild dazu ist dermaßen schlecht gewählt, dass ich diesen Schritt wähle. Ich bin selbst Sportwissenschafterin und Trainingstherapeutin und dieses Bild trägt dazu bei, Frauen als Sexsymbol als Vermarktungsstartegie zu sehen, hat nichts mit "Gesundheit" zu tun und ist beleidigend für die gesamte Branche.


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Ankündigung eines aus Werbung bestehenden Abschnitts im Innenteil mit einem unfassbar sexistischen Sujet, das absolut nichts mit dem Inhalt zu tun hat.


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Wenn es um Gesundheit und Wellness geht sollte man vl nicht ein retuschiertes mit silikonbrüsten ausgestattetes Model als Bild verwenden.