Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Diese Werbung (Kia Xceed - Frau und Kinder klatschen sich auf's Hirn) ist beleidigend.
Wie wäre der Aufschrei, wenn man die Geschlechter tauschen würde?
Daher bitte absetzen.
MfG