XXX-Lutz Werbung

17.07.2020


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sehr geehrte Damen und Herren, die Lutz Werbung, jetzt noch zusätzlich mit diesem Ötzi im ORF, ist unerträglich. Und für so was wird die GIS Zwangsgebühr eingehoben. Es gibt auch intelligentere Werbung. Ich weiß, aber die handelnden Personen sollten sich viel mehr darüber bewußt sein, die Fernbedienung löst das sofort. Mit freundlichen Grüßen