Palmers

14.05.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meine Vermutung auf eine nicht klat erkennbare Werbung zum Ausdruck bringen. Dabei beziehe ich mich auf den Artikel: „Zeiten von Sex sells vorbei“-Palmers mit Kurven-Models auf heute.at. veröffentlicht am 26. April 2020. Dieser Artikel ist unter folgendem Link abzurufen: https://www.heute.at/s/palmers-wirbt-mit-kurvigem-model-50492742. In diesem Artikel wird als Erstes darüber berichtet, dass Palmers seit April 2020 auch Unterwäsche für Schwangere und kurvigere Frauen anbietet. Sie wollen somit die Diversität der weiblichen Figur und dessen Schönheit zum Ausdruck bringen. Danach wird jedoch damit geworben, wie gut und profiterhöhend diese Idee war. Zum Schluss wird dem Leser und der Leserin aufmerksam gemacht, dass Palmers nun auch Schutzmasken gemeinsam mit Lenzing produziert. Und dass dazu die „Joint Venture Hygiene Austria LP GmbH“ gegründet wurde. Mit der Art und Weise der Darstellung und auch durch die Tatsache, dass lediglich das Unternehmen Palmers und dessen Produkte und Erfolg im Vordergrund steht, verhärtet sich mein Verdacht. Dabei wird die redaktionelle Aufmachung des Textes in den Hintergrund gedrückt. Somit liegt die Vermutung nahe, dass es sich hier um eine Form nicht erkennbarer bzw. nicht klar gekennzeichneter Werbung handeln könnte. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre das ein Verstoß gegen die Allgemeinen Werbegrundsätze, Punkt 9.: „Werbung muss als solche klar erkennbar sein.“ In Bezug auf diesen Punkt möchte ich Sie bitten, der Sache nachzugehen und den oben ausgeführten Sachverhalt näher zu untersuchen. Mit freundlichen Grüßen.