Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
In reißerischer Absicht wurden Menschen vorverurteil und Kommentare die bis ins rechtsextreme gleiten, zu provozieren. Das grenzt an Selbstjustiz und einer der Beteiligten musste bereits seinen Job zurück legen. Urteile sind dem Gericht vorbehalten. Kronen Zeitung Steiermark online und sicher auch Print.