Wunderheiler: Unsere Spitäler brauchen mehr Fachkräfte

23.04.2020


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die  Beschwerden ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1). Die Beschwerde ist hiermit abgeschlossen.
Die Prüfung wurde vom „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen  Werbewirtschaft.  Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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Die Werbung der Ärztekammer ist eine Herabwürdigung einer ganzen Berufsgruppe, und zwar die der Energetiger, einer anerkannten und steuerzahlende Berufsgruppe wohl bemerkt. https://www.youtube.com/watch?v=g-ujQAK8Uyk