Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerden ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1). Die Beschwerde ist hiermit abgeschlossen.
Die Prüfung wurde vom „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Die Werbung der Ärztekammer ist eine Herabwürdigung einer ganzen Berufsgruppe, und zwar die der Energetiger, einer anerkannten und steuerzahlende Berufsgruppe wohl bemerkt.
https://www.youtube.com/watch?v=g-ujQAK8Uyk