Prefa Dach

20.01.2020


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) .Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sehr geehrte Damen Herren! Ich möchte mich gerne zu o.g. Werbespot äußern, welchen ich vor allem Frauen gegenüber diskriminierend und andererseits auch sexistisch finde. Der MANN hat ein Kind gezeugt und das in Verbindung mit dem Stier ... ist meiner Meinung nach äußerst geschmacklos. Ich weiß nicht, ob ich damit bei Ihnen an der richtigen Stelle bin, aber hätte das als naheliegend empfunden. Mit freundlichen Grüßen!