Verbotene Werbung

02.12.2019


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Die Werbunf für Psychotropische Substanzen ist in Österreich verboten. Hier werden Poppers für eine angebliche Firma in England beworben. Der Werbetreibende ist jedoch ein Unternehmen aus Österreich. Der Verkauf in Österreich ist verboten und daher auch die Werbung. Siehe: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011054