Rügenwalder Fleisch aus Pflanzen

18.11.2019


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Rügenwalder verwendet bei ihren „veganen Sojaprodukten in der Optik von Fleisch“ den irreführenden Begriff „Fleisch aus Pflanzen“. Gemäß der vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz herausgegebenen Lebensmittelbuch ist der Begriff unter Pkt. A1.1 für Fleisch klar definiert. http://www.lebensmittelbuch.at/b-14-fleisch-und-fleischerzeugnisse/a-fleisch/a1-definitionen/a11-fleisch/ A.1.1 Fleisch Unter Fleisch sind alle für den menschlichen Genuss verwendbaren Teile geschlachte- ter, erlegter, warmblütiger Tiere zu verstehen, die sich zum menschlichen Genuss eignen oder hiefür bestimmt und genußtauglich i. S. des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes sind. In veterinärrechtlichem Sinne werden darunter auch die daraus hergestellten Produkte verstanden. Zum menschlichen Genuss nicht verwendbare Teile sind Hufe, Klauen, Hörner, Haare, Borsten, Federn, die nicht genießbaren Teile der Haut, Augen, Ohrausschnitte, After- ausschnitte, Scham, Scheide, Gebärmutter, Föten, das männliche Glied, der Nabel- beutel des Schweines, Tonsillen vom Rind und Schwein, der Dickdarm der Einhufer und Stichfleisch (siehe sonstiger Schlachtanfall A.1.1.2.4) und spezifiziertes Risiko material (SRM).... Da die genannten Produkte keinen tierischen Ursprung haben ist der Begriff „Fleisch“ in diesem Zusammenhang irreführend. Werbung, YT Link https://youtu.be/YBuhlXCUa7k