Banner Straße - Sexistisch

19.11.2019


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Banner) einer Konditorei in Waidhofen/Thaya keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Auf dem beanstandeten Sujet ist neben der Aufschrift „geile Schnitten“ auf beiden Seiten des Banners ein Tortenstück abgebildet. Der Ausdruck wird zwar unter Umständen auch in Verbindung mit der sexualisierten Bezeichnung einer attraktiven Frau gebracht. Durch die Abbildung der Tortenstücke ist allerdings klar ersichtlich, dass die Aufschrift auf „üppige“ Konditorei-Waren Bezug nimmt. Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die Werbemaßnahme deshalb als unproblematisch und spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.


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In Waidhofen an der Thaya macht die Konditiorei Sch. in Waidhofen/Thaya Werbung mit dem Banner "Geile Schnitten"