Sexistische Werbung

22.10.2019


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Plakat) des Sportparks Klagenfurt keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Das beanstandete Sujet zeigt eine typische Situation im Volleyball, in der die abgebildete Spielerin ihren Teammitgliedern, durch ein Zeichen hinter ihrem Rücken, die geplanten taktischen Züge anzeigt. Die Protagonistin trägt dabei ein für diese Sportart durchaus übliches Trikot. Der Vorhalt, dass es sich hierbei um eine sexistische Darstellung handelt, kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen daher nicht nachvollzogen werden. Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen stuft die Werbemaßnahme als unproblematisch ein und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten.


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Sehr geehrter Werberat! Zwei junge Burschen starren auf eine Frau in knapper Bekleidung am Eingang des Wörtherseestadions. Der Hintern der Frau muss für die Werbebotschaft "Erlebnis Sportpark" des Sportparks Klagenfurt herhalten. An was soll man da wohl denken? Zudem könnte die Haltung der Burschen als Angriffshaltung interpretieren. Auch das wohl beabsichtigt. Für mich ein klar sexistisches Werbeplakat, das die Frau auch im Sport auf ihre Sexualität reduziert. Ich ersuche um Ihre Bewertung und Schritte. Herzlichen Dank!