Sebastian Kurz mit Kind

29.08.2019


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Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahl- bzw. Parteipolitische Werbung. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie um die Prüfung eines in dem Wahlkampf von Sebastian Kurz verwendeten Plakates prüfen.
Quelle: https://d9hhrg4mnvzow.cloudfront.net/www.wir-fuer-kurz.at/plakate/9864f1a5-web-tb-1_0ow0e00ow0du000003001.png

Bei der Präsentation der Plakate und auch in den Medien wird besonders darauf hingewiesen, dass alle Fotos aus dem echten Leben gegriffen und nicht bei einem Fotoshooting entstanden sind. „ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer betonte bei der Präsentation am Mittwoch in Wien, die Plakate seien alle „aus dem echten Leben“, es seien keine Fotoshootings dafür gemacht worden.“ (Quelle: https://orf.at/stories/3135199/). Es soll hier offenbar suggeriert werden, dass Sebastian Kurz ein sehr vertrauensvoller Mensch ist. Das soll mit dem Kind verdeutlicht werden, da es sich vertrauensvoll am Rücken von Sebastian Kurz klammert.Es ist deutlich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Fotoshooting handelt.
Ich finde es sehr verstörend, dass sich ein Kind an einen fremden Menschen klammert. Als Vater von 2 Kindern kann ich sagen, dass dies nicht üblich ist und Kinder in der Regel sich allmählich an fremde Personen herantasten. Oder es handelt sich um ein Kind, welches Sebastian Kurz nahe steht. Dann finde ich es irreführend, weil es aus dem Leben gegriffen sein soll.

In der Broschüre „Do’s and Don’ts in der Werbung“ ist bereits im Kapitel „Verhaltensregeln“ auf Seite 6 aufgeführt: „Vorsicht bei Werbung mit und für Kinder: Kinder als Darsteller in der Werbung finden Akzeptanz, aber nur, wenn sie für Produkte für Kinder werben. Gar nicht akzeptiert werden Kinder als Werbedarsteller für nicht kindgerechte Produkte.“ Bei der Nationalratswahl handelt es sich definitiv nicht um ein Produkt für Kinder.

Auch wenn es sich nicht unmittelbar um eine kommerzielle Werbung handelt, geht es schlussendlich um Stimmen und den Posten als Bundeskanzler. Hier liegt meines Erachtens ein kommerzielles Interesse vor. Mit freundlichen Grüßen