Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Es wird gezeigt, wie ein Bonbon in die Luft geworfen und mit zurückgeworfenem Kopf versucht wird dieses mit dem Mund aufzufangen, So ein Spiel ist wegen Erstickungsgefahr lebensgefährlich.