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27.08.2019


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Es wird gezeigt, wie ein Bonbon in die Luft geworfen und mit zurückgeworfenem Kopf versucht wird dieses mit dem Mund aufzufangen, So ein Spiel ist wegen Erstickungsgefahr lebensgefährlich.