moralische/ästhetische Zumutung durch Kunsthalle/Wiener Linien

29.07.2019


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet nicht zuständig für Veröffentlichungen, die allein Kunst und Kultur bewerben, soweit weder umittelbar noch mittelbar nicht ausschließlich diesem Bereich zuzuordnende Waren, Dienstleistungen, Unternehmen oder Veranstaltungen beworben werden. Der/die Beschwerdeführer/in wurde darüber in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.


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Sehr geehrte Damen und Herren, vor 10 Tagen habe ich an die Wiener Linien die unten angeführte Beschwerde gesendet. Reaktion war lediglich eine automatische Empfangsbestätigung. Ich ersuche höflich um Information, ob ich diesbezüglich bei Ihnen richtig bin. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen