Alpenvereinszeitschrift

21.05.2019


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Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen. Diese wird in Zukunft nicht mehr verwendet. Das Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.


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In der vorliegenden Werbung wird eine praktisch nackte Frau auf dem Weg durch den Schnee zu einer Almhütte abgebildet. "Steirisches Schmankerl" quasi für die sich dort befindlichen (männlichen) Gäste. Sexistisch, herabwürdigend für Frauen!