Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.
Ich finde es Ethischund muralisch nicht Tragbar, daß vor der Einfahrt des Krankenhaus Nord die Werbung von Bestattung Ried hängt !!!