XXXLutz Rabattaktion

25.02.2019


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots des Unternehmens XXX-Lutz keinen Grund zum Einschreiten.


Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus, da der Vorhalt, dass das eingesetzte Warnsignal eine Verwechslung mit offiziellen Gefahrensignalen hervorrufen könne, nicht nachvollzogen werden kann. In dem beanstandeten TV-Spot wird das Warnsignal lediglich eingesetzt, um auf aktuelle Angebote des Möbelhauses hinzuweisen. Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht die Darstellung als unproblematisch, da es für einen durchschnittlich aufmerksamen und verständigen Rezipienten klar erkennbar sein sollte, dass es sich dabei weiterhin um Werbung handelt. Einerseits kann das bekannte Möbelhaus kaum mit einer staatlichen Institution verwechselt werden. Zusätzlich weist auch das eingesetzte Textband darauf hin, dass es sich hierbei um Werbung handelt.


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Die aktuelle Werbung der Kette XXXLutz wird ähnlich einer eindringlichen Warnung (inkl. ensprechenden Tonsignalen) vermittelt. Es für ältere Menschen ausgesprochen belastend und verleitet dazu, das TV-Set zumindest leise zu stellen wenn nicht abzudrehen. Zudem ist es vergleichbar mit seriösen Warnmeldungen die dann nicht mehr entsprechend gewürdigt werden.