Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahl- bzw. Parteipolitische Werbung. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.
Unwahre Behauptung. Auf dem Plakat steht "für Sie erledigt: Mindestsicherung Neu", mit einem Hakerl daneben. Dies ist unwahr, da noch nicht einmal ein Gesetz beschlossen ist, geschweige denn umgesetzt.