Ungustiöses, sexistisches Cover

30.11.2018


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des ÖWR. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, wer sie dieser Angelegenheit annimmt. 


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In der Ausgabe 48 bringt der FALTER am cover wahlweise ein männliches oder ein weibliches Geschlechtsorgan, nachgestellt aus irgendwelchen Materialen mit dem Titel "Aufklärung", Nun, Aufklärung kann man auch anders betreiben ohne dass Schulkinder in eine geöffnete Vulva blicken müssen wenn diese Zeitschrift am Kiosk aufliegt.


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Der Falter bringt am Cover, Ausgabe 48 männliche und weibliche Geschlechtsorgane mit dem Titel "Aufklärung". Nun Aufklärung könnte man auch anders verpacken. Es ist nicht nötig, dass Schulkinder dieses Cover zu Gesicht bekommen,zudem der Falter ja als seriöse Zeitschrift wahrgenommen werden will.