Werbung amoreli im rtl austria

23.10.2018


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerdeführung trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren wurde ausgesetzt.


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Die Sendezeit und Haeufigkeit der Werbung ist untragbar.Es ist muehsam und unangenehm kleinen Kindern den"aesthetischen" Inhalt der Werbung zu erklaeren