Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerdeführung trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren wurde ausgesetzt.
Die Sendezeit und Haeufigkeit der Werbung ist untragbar.Es ist muehsam und unangenehm kleinen Kindern den"aesthetischen" Inhalt der Werbung zu erklaeren