Werbung Wiener Linien Essen in U-Bahn

13.09.2018


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Ich protestierte gegen die Bezeichnung Essen riecht kriminell. Begründung: Essen kann stinken, schlecht riechen, aufdringlich riechen etc, aber nie illegal oder u gesetzlich riechen. Außerdem duftet dasselbe Essen in Lokalen. Sind alle, die solches Essen verzehren, Verbrecher? Sprache schafft Realität! Was haben die Wiener Linien mit dieser Wortwahl bezweckt? MfG