Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Ich protestierte gegen die Bezeichnung Essen riecht kriminell. Begründung: Essen kann stinken, schlecht riechen, aufdringlich riechen etc, aber nie illegal oder u gesetzlich riechen. Außerdem duftet dasselbe Essen in Lokalen. Sind alle, die solches Essen verzehren, Verbrecher? Sprache schafft Realität! Was haben die Wiener Linien mit dieser Wortwahl bezweckt? MfG