Entscheidung:
Der Österreichische Werberat
spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Lehner
Dachdeckerei die Aufforderung zum
sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.
Begründung:
Die Werberäte und
Werberätinnen sprechen sich für die
Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel
aus, da die abgebildete Frau rein als Blickfang eingesetzt wird und in keinem
Zusammenhang zur beworbenen Dienstleistung („Dachdeckerei“) steht.
Die Frau wird auf die reine
Körperlichkeit reduziert, die eindeutig sexuell zu interpretieren ist und somit
gegen die Richtlinien des Ethik-Kodex verstößt.
Die absolute Mehrheit der
Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet
eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem
der Artikeln 2.1.
Geschlechterdiskriminierende Werbung und
1.1. Allgemeine Werbegrundsätze.
Des Weiteren gaben
die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken, dass Werbung nicht die Würde des Menschen
verletzen darf, insbesondere durch eine entwürdige Darstellung von Sexualität
oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.
Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die
nachfolgend angeführten Punkte des Ethik-Kodex der österreichischen
Werbewirtschaft:
2.1. Geschlechterdiskriminierende
Werbung
1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
(sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
e) bildliche
Darstellungen von nackten Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen
Produkt verwendet werden. Wesentlich dabei ist die Betrachtung im
Gesamtkontext.
d) die Person
auf Ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der
Werbegestaltung gerückt wird.
1. Allgemeine
Werbegrundsätze
5. Werbung
darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine
entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende
Darstellungen.
Die Darstellung eine leicht bekleideten Frau mit gespreizten Beinen hat meines Erachtens nichts mit dem Leistungsangebot einer Dachdeckerei bzw. Spenglerei zu tun. Die Frau wird hier rein als "Blickfang" eingesetzt.
http://www.lehner-sierning.at/index.php?pID=1-0-de-Start