Nacktheit

14.08.2018


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Da die erforderlichen Informationen bzw. Unterlagen seitens der/des Beschwerdeführers/in nicht erbracht wurde, war eine Behandlung der Beschwerde nicht möglich. Nach der einmonatigen Wartfrist lt. Verfahrensordnung, wurde das Verfahren nunmehr ohne Behandlung abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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Mir erschließt sich nicht der Zusammenhang zwischen Operette und einer nackten badenden Frau.. finde das absolut unnötig, da auch kein Zusammenhang besteht.