Werbespot für Sky

25.07.2018


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Sky keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die überwiegende Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft sensibel genug gestaltet wurde. Es konnte die werbliche Überzeichnung der Situation eindeutig erkannt werden und dass in der Beschwerde angeführte „mutwillige Herumtrampeln auf Lebensmittel“ wurde in dieser Form nicht wahrgenommen. Somit besteht seitens des Österreichischen Werberats kein Grund zum Einschreiten.

 


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In allen möglichen Medien vermittelt SKY gerade, dass es ganz OK ist, wenn man auf Esstischen und darauf befindlichen LEBENSMITTEL herumtrampelt.


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Ich möchte eine Beschwerde einreichen und zwar über den Werbespot für Sky. Sky lässt auf Lebensmittel trampeln und alle Medien finden das ok.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte gehofft, dass nach der ersten Staffel der Sky-Werbung endlich nicht auf einem Tisch das Essen herumfliegt.
Nun läuft die Zweite und wieder wird Essen und damit Lebensmittel vergeudet.
Muss das sein???

Liebe Grüße,