Misogyne Werbung einer Gärtnerei

21.06.2018


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Das Verfahren wurde nach einer einmonatigen Wartezeit (lt. Verfahrensordnung des ÖWR) eingestellt, da die relevanten Unterlagen bzw. Informationen seitens des/der Beschwerdeführers/in nicht erbracht wurden.


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Das an diese Beschwerde angehängte Foto von dem Werbeplakat, gegen das sich meine Beschwerde richtet, spricht Bände. Die Frauen auf dem Foto werden nicht nur völlig objektifiziert, sie haben im Grunde genommen auch nichts mit dem beworbenen Unternehmen, einer Gärtnerei, zu tun. Eine dermaßen unpassende Werbung sollte nicht gestattet werden.