Werbung für Nachtclub Babylon

19.06.2018


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Nachtclubs Babylon keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die überwiegende Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft sensibel genug gestaltet wurde. Es konnte die werbliche Darstellung der Situation eindeutig erkannt werden und somit besteht kein Grund zum Einschreiten.

Bei sexuellen Dienstleistungen besteht ein Zusammenhang zwischen Nacktheit und der angekündigten Dienstleistung. Da es sich um eine verhältnismäßig zurückhaltende Gestaltung bei der beanstandeten Werbemaßnahme handelt, wurde kein Verstoß hinsichtlich des Ethik-Kodex erkannt. Eine Herabwürdigung der Frau – wie in der Beschwerde angeführt – konnte außerdem von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht erkannt werden. 

 


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Guten Tag,
ich fahre regelmäßig an einem Bus in der Wagramer Straße vorbei, der Werbung für den Nachtclub "Babylon" macht (Foto angehängt). Darauf ist eine Reihe magerer, halbnackter Frauen zu sehen, von denen eine in die Kamera sieht; ihr Blick wirkt gequält. Ich fühle mich als Frau von dieser Werbung herabgewürdigt und abgestoßen. Babylon verwendet das Bild auch als Titelbild auf seiner Website und facebook-Seite.
Beste Grüße,