XXXLUTZ Werbung

06.06.2018


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert wer sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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In den aktuellen TV-Spots werden diverse Rabatte beworben. Wie bei Werbespots üblich, werden sie in einer hohen Lautstärke geschaltet. Am Ende eines jeden Werbespots ertönt jedoch der Hinweis "gültig auf den Herstellerlistenpreis". Dieser beschränkende Hinweis wird stets in einer auffallend geringen Lautstärke und relativ undeutlich artikuliert gesendet. Das stellt meiner Ansicht nach eine grobe Irreführung dar, da man den genannten Hinweis bei normaler Zimmerlautstärke kaum bis gar nicht versteht.