Autoankauf Werbung

28.05.2018


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert wer sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Ungefragt wurde an meinen PKW eine Visitenkarte hinterlassen. Ohne Adresse, Name etc des Verkäufers.