Die eingebrachte Beschwerde zur Ausgabe des Magazin „Gesundheit“ der SVA kann nicht behandelt werden, da es sich um eine redaktionelle Berichterstattung handelt.
Für redaktionelle Beiträge und dessen Bewerbung zeichnet der Österreichische Werberat nicht zuständig. Der/Die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt, wer sich dieser Angelegenheit annimmt. Aus diesem Grund wird das Beschwerdeverfahren nicht eingeleitet und hiermit abgeschlossen.
Im Gegenteil! Die neue Ausgabe des Magazin „Gesundheit“ der SVA ist für mich wirklich verstörend. Soll es bedeuten, dass eine Frau wenn sie arbeiten geht einen auf „Mann“ macht? Warum verkleidet sich ein Mann als Frau mit Laptop - er könnte ihr zB mit dem Kind helfen??? Für mich wirklich furchtbares Bild!