Anstößiger Produktname "Negrabrot"

03.04.2018


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Produktbezeichnung „Negrabrot“ und zum zugehörigen Produktlogo des Unternehmens Süsswaren-Undesser die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel sowie zum Wechsel der Produktbezeichnung aus.

Die verwendete Wort-Bild-Kombination („Negrabrot“) mit der überzogenen, stereotypen Abbildung eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe erinnert stark an die politisch unkorrekte Bezeichnung „Neger“. Die Assoziation wird zwischen dem „Negrabrot“ und einem „Neger“ deutlich unterstrichen und wird somit als diskriminierend und abwertend eingestuft. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Wort „Neger“ in der heutigen Gesellschaft als rassistisches Schimpfwort, wenn es in den Zusammenhang mit Menschen mit schwarzer Hautfarbe gebracht wird, gilt.

Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das
beanstandete Werbesujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem zu den Artikeln 1.2. Ethik und Moral und 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgend angeführten Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft:

1.2. Ethik und Moral
1.2. Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung dar nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

Hinweis: Die Geschäftsstelle des ÖWR empfiehlt dem Unternehmen die beanstandete Produktbezeichnung sowie das beanstandete Produktlogo auf der Verpackung nicht mehr einzusetzen sowie deren Bewerbung von der Website zu nehmen.


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Von der Ennsbrücke kommend Richtung Stiftskirche Admont befindet sich auf der rechten Seite der Hauptstrasse im ehemaligen Hotel Post ein Plakat mit der folgenden Werbung : NEGRA BROT auf dem Plakat befindet sich einGesicht eines dunkelhäutigen Menschen, ich bin empört und fassungslos, dass so,etwas nicht längst von der Bevölkerung beanstandet wurde, und dass von Seiten der Gemeinde nichts dagegen unternommen wurde, ich bitte dringend dem nachzugehen!!!


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Dieses Produkt ist beschämend und auch im POS prominent platziert (Bild). https://www.undesser.at/home/schokolade-gro%C3%9F/#cc-m-product-17058899325 Auf der Facebookseite beschreibt sich das Unternehmen wie folgt: "mit Liebe und Sorgfalt im idyllischen #Steyr hergestellte #Schokoladenspezialitäten wie der österreichische Klassiker das #Negrabrot (artverwandt zum #Negerbrot) und Schokoladen (…)"


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https://www.werberat.at/beschwerdedetail.aspx?id=5586&fbclid=IwAR2GtegxQvZ9Nuct8oRzwrlkwtz_cb9l0SZMIPI0bM4LYmgwsfpr1MxI60w

Obwohl es hierzu vom Werberat bzw. einen Fall aus dem Jahr 2018 gibt hat die betreffende Firma hierzu nichts geändert. Mittlerweile macht dies in den Socialen Medien (Facebook) die Runde und ziemlich viele Leute sind darüber empört. https://www.facebook.com/freshzine/photos/a.338670896286647/1253634558123605/?type=3

Bitte befassen Sie sich nochmals damit und kontaktieren Sie den Hersteller dieses Produkts.


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Guten Tag, mit einiger Verwunderung habe ich heute in der Hadikgasse in Wien das Firmenauto von Süßwaren Undesser aus Steyr entdeckt. Meine kurze Recherche ergibt, dass Sie den Fall bereits im Vorjahr im Werberat behandelt haben. Ist die Verwendung des Produktnamens "Negrabrot" und des eindeutig diskriminierenden Logos nach wie vor zulässig?


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Einfach unpassend weil zweideutig


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Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern entdeckte ich auf einer Tankstelle Nähe Steyr das "Negrabrot" - eine dunkle Vollmilchschokolade.

Als ich mir die Verpackung genauer angesehen habe und feststellen musste, dass auf der Verpackung ein dunkelhäutiges Mädchen abgebildet ist, habe ich die Kassiererin angesprochen, welche mir gesagt hat, dass das Produkt vor einigen Wochen wieder ins Sortiment genommen wurde, nachdem es zuvor Monate nicht verkauft wurde.

Nach kurzer Recherche bin ich auf die Entscheidung vom Werberat gestoßen (vom April 2018). Leider hat die Entscheidung nicht gefruchtet. Das Produkt ist nach wie vor mit dem selben Namen und der selben Verpackung am Markt.

Welche Möglichkeiten habe ich als Bürger, gegen dieses Produkt weiter vorzugehen? Ich möchte aufgrund des ohnehin vorherrschenden Rechtsruck in unserer Gesellschaft und einer Fremdenfeindlichkeit gegenüber ausländischen Mitmenschen nicht derartige Produkte in Verkaufsregalen angeboten bekommen. Gibt es seitens des Werberats noch Möglichkeiten um das Produkt vom Markt zu nehmen?

Ich danke für die Rückmeldung und sende schöne Grüße,

P.S.: Im Anhang eine Abbildung der Verpackung.


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Im Anhang befindet sich ein Bild des Produkts, gesehen habe ich es am 1. April auf einer Tankstelle in der Nähe von Steyr (OÖ). Der Name "Negrabrot" für Schokolade inklusive Bild eines schwarzen Mädchens ist absolut verwerflich und in aller höchstem Maße rassistisch. Ich bitte Sie, diese Schande aus österreichs Supermärkten zu entfernen. Vielen Dank.


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Der Name sowohl als auch der Bild von einem dunkelhäutigem Kopf daneben, sind absolut rassistisch!


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Die verpackung, der name ist absolut rassistischer abstammung und das ist ne absolute freschheit, dass man mit so etwAs noch wirbt.


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Die verpackung, der name ist absolut rassistischer abstammung und das ist ne absolute freschheit, dass man mit so etwAs noch wirbt.


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Ich möchte mich über die Verpackung und das darauf bedruckte Logo, wie auch über den Titel des Produktes von undesser.at beschwehren. Auf einer deren Schokoladenriegeln sind Kinder mit dunkler Hautfarbe vorzufinden und die Schokolade trägt den Titel Negrabrot, was definitiv auf das Wort ''Neger'' zurückzuverfolgen ist, vorallem wenn dann auch noch Kinder mit dunkler Hautfarbe darauf abgebildet sind. So etwas gehört einfach verboten. Und dass so etwas überhaupt den Weg auf den Markt findet, ist empörend.